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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

 

 

 

I. Geltungsbereich

 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von

a) Hotelzimmern zur Beherbergung an Individualgäste und Reisegruppen,

b) Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Ver­an­stal­tun­gen mit Banketten, Seminaren, Tagungen etc. (Veranstaltungskunden) sowie für alle damit zu­sam­men­hän­gen­den, für den Kunden (Individualgäste, Reisegruppen und Veranstaltungskunden) er­brach­ten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. 

 

2.

Die Unter- oder Weitervermietung

a) bei Individualgästen und Reisegruppen der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bzw. 

b) bei Veranstaltungskunden der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schrift­li­chen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. 

 

3.        

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben, auch wenn das Hotel ihnen nicht gesondert widerspricht, keine Gültigkeit, es sei denn, das Hotel stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

II. Vertragsabschluss, -partner

 

1.

Die Reservierungsanfrage des Kunden ist grundsätzlich unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag zwi­schen Hotel und Kunden kommt erst zustande, wenn das Hotel die Reservierungsanfrage be­stä­tigt und der Kunde diese Reservierungsbestätigung an das Hotel unterschrieben zurück sen­det (Rückbestätigung) oder wenn der Kunde Leistungen des Hotels tatsächlich annimmt. Nimmt der Kunde die Reservierungsbestätigung nicht an, kann das Hotel den Kun­den unter Fristsetzung zur Rückbestätigung auffordern. Antwortet der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist, ist das Ho­tel nicht mehr an die Reservierungsbestätigung gebunden. 

 

2.

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, hat der Drit­te dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Ver­pflich­tun­gen aus dem Vertrag mit dem Kunden einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch aus­drück­li­che und gesonderte Erklärung dem Hotel gegenüber übernommen hat.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

 

1.

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten und vom Hotel schriftlich zugesagten Zim­mer bzw. Räumlichkeiten nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit zu hal­ten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.  

 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer- bzw. Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste bzw. in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

 

3.

Die vereinbarten Preise enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeit­raum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Ho­tel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann das Hotel den vertraglich ver­ein­bar­ten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöhen. 

 

4.

Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Größe der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, der Leis­tun­gen des Hotels, der Aufenthalts- bzw. Tagungsdauer wünscht und das Hotel dem vorher zu­stimmt. 

 

5.

Rechnungen des Hotels sind sofort bar und net­to Kasse ohne Abzug zu zahlen. Gast-Konten wer­den wöchentlich zahlbar. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen oh­ne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zu­gang ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist be­rech­tigt, während des Aufenthalts des Kunden im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Er­tei­lung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Bei Zah­lungs­ver­zug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Pro­zent­punk­ten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr ohne Ver­brau­cher­be­tei­li­gung beträgt der Verzugszins 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Ba­sis­zins­satz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Für je­de Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro erheben. 

 

6.

Die COLUMBIA (Deutschland) GmbH akzeptiert folgende Zahlungsmethoden:

a) Überweisung

b) Bankeinzug per Lastschriftverfahren

c) Kreditkarte (Übermittlung der Kreditkarteninformationen durch online Übertragung)

d) Kreditkarte (Übermittlung der Kreditkarteninformationen am Telefon, per Fax oder Mail)

e) Barzahlung

 

Bei Zahlung durch Überweisung ist der Reisepreis bis spätestens 3 Tage vor Anreise fällig. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Buchungsbetrag auf dem Konto des Hotelvertragspartners einzugehen. Bei Autorisierung der Zahlung durch Bankeinzug per Lastschriftverfahren ist der Hotelvertragspartner berechtigt den Reisepreis bis spätestens 3 Tage vor Anreise von dem Konto des Vertragspartners abzubuchen.

Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang ist die COLUMBIA (Deutschland) GmbH berechtigt die gebuchte Reise zu Lasten des Vertragspartners kostenpflichtig zu stornieren und als Entschädigung die unter Punkt IV. aufgeführten Stornogebühren zu verlangen.

 

7.

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung oder der Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Einzelvertrag schriftlich vereinbart werden. 

 

8.

Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenü­ber ei­ner For­de­rung des Ho­tels aufrechnen.

 

IV. Rücktritt/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels/Storno von Gruppenarrange­ments/Veranstaltungskunden 

 

1. Individualgäste und Reisegruppen bis 14 Personen (vgl. Ziffer I.1.a))  

a) Der Kunde kann - vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen zwischen Hotel und Kunden - bis zum Beginn der Leistungserbringung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Hotel. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schrift­lich zu erklären. 

b) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann das Hotel angemessenen Ersatz auf der Basis der vereinbarten Vergütung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich er­spar­te Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen zu be­rück­sich­ti­gen. 

c) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Ent­schä­di­gung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 90 % der ver­trag­lich vereinbarten Vergütung für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70 % der ver­trag­lich vereinbarten Vergütung für Übernachtungen mit Halbpension sowie 60 % der vertraglich ver­ein­bar­ten Vergütung für Übernachtungen mit Vollpensionarrangements. 

d) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden oder der dem Ho­tel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist. 

e) Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung ma­xi­mal die Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung für die vom Hotel zu erbringenden Leis­tun­gen unter Abzug des Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Ho­tel durch anderweitige Verwendung der Hotelleistungen erwirkt. 

f) Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Kunde das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

 

2. Gruppenarrangements ab 15 Personen (vgl. Ziffer I.1).a))

 

a) Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung gelten für Abbestellungen von Kon­tin­gen­ten ab 15 Personen (Gruppenarrangements) folgende Konditionen:

 

            Bis 90 Tage vor Ankunft:        10 % des Preises der vereinbarten Logisnächte

            Bis 45 Tage vor Ankunft:        20 % des Preises der vereinbarten Logisnächte

            Bis 30 Tage vor Ankunft:        50 % des Preises der vereinbarten Logisnächte

            Bis 10 Tage vor Ankunft:        75 % des Preises der vereinbarten Logisnächte

            Ab 09 Tage vor Ankunft:         90 % des Preises der vereinbarten Logisnächte.

 

b) Umfasst das vereinbarte Kontingent insgesamt mehr als 200 Logisnächte, verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage.

c) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden oder der dem Ho­tel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist. 

 

3. Veranstaltungskunden (vgl. Ziffer I.1.b))

 

a) Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

b) Tritt der Veranstalter erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zu­rück, ist das Hotel berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Er­trags aus dem Speisenumsatz, bei einem noch späteren Rücktritt 70 % des­sel­ben in Rechnung zu stellen.

c) Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel

(Menüpreis ./. Bankett) x Personenzahl.

War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gänge-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

d) Ersparte Aufwendungen nach b) und c) sind damit abgegolten. Das Hotel behält sich in Ab­wei­chung von vorstehenden Pauschalen vor, für den erlittenen Schaden aus einem Veranstalter-Rück­tritt eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist das Hotel ver­pflich­tet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer et­wai­gen, anderweitigen Verwendung der Hotelleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

e) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden oder der dem Ho­tel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

 

V. Rücktritt des Hotels, Kündigung aus wichtigem Grund

 

1.

Sofern durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dem Kunden ein kostenfreies Rück­tritts­recht innerhalb einer bestimmten Frist zusteht, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits be­rech­tigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich ge­buch­ten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum kos­ten­frei­en Rücktritt nicht verzichtet.

 

2.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zah­lungs­fäl­lig­kei­ten, so ist das Hotel berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zu­rück zu treten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Klausel IV. Zif­fer 1 c) bzw. Zif­fer 2.a) zu belasten.

 

3.

Das Hotel hat dem Kunden die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich anzuzeigen.

 

4.        

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Hotels vor.

 

5.        

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund den Vertrag außerordentlich zu kündigen (§ 314 BGB), beispielsweise wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe we­sent­li­cher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden; der Kun­de bei Inanspruchnahme der Hotelleistungen ungeachtet einer Abmahnung mit Kün­di­gungs­an­dro­hung des Hotels so nachhaltig stört, dass das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die weitere Inanspruchnahme der Hotelleistungen durch diesen Kunden den rei­bungs­lo­sen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit ge­fähr­den kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen obige Klausel I. Ziffer 2 (unerlaubte Unter-/Weitervermietung) vorliegt. 

 

VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Zimmer

 

1.

 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

 

2.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Ver­fü­gung, sofern im Vertrag keine andere Uhrzeit schriftlich vereinbart wird. Der Kunde hat keinen An­spruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit ver­ein­bart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

 

3.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens bis 12.00 Uhr geräumt zur Ver­fü­gung zu stellen. Im Falle einer späteren Rückgabe kann das Hotel für diese zusätzliche Nut­zung zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr: 50 % des Logispreises (Lis­ten­preis), im Falle einer Nut­zung über 18.00 Uhr hinaus 100 % des Lo­gi­sprei­ses (Lis­ten­preis) in Rechnung stellen. Dem Kun­den steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Scha­den entstanden ist. 

 

VII. Haftung des Hotels

 

1.

Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Le­ben, Körper oder Gesundheit.

 

2.

Das Hotel haftet für sonstige Schäden jedoch nicht,

 

2.1.

es sei denn, diese beruhen auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf ei­ner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Er­fül­lungs­ge­hil­fen des Hotels;

 

2.2.

oder bei Schäden an eingebrachten Sachen (§ 701 BGB): das Hotel haftet nur dann un­be­schränkt, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder seinen Leuten ver­schul­det ist oder es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung über­nom­men hat oder deren Übernahme zur Aufbewahrung des Hotels entgegen § 702 Abs. 3 BGB abgelehnt hat,

 

2.3.

oder bei Schäden, die auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht aus dem Vertrag oder einer Kardinalpflicht aus dem Vertragsverhältnis in einer den Vertragszweck gefährdenden Wei­se zurückzuführen sind oder darauf, dass das Hotel in besonderer Weise Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat und dieses Vertrauen enttäuscht hat. In diesen Fäl­len ist die Haftung nach Maßgabe der vorstehenden Klausel VII. Ziffer 1, Ziffer 2.1. und 2.2. auf den vorhersehbaren ver­trags­ty­pi­schen Schaden begrenzt.

 

3.

Nach § 702 Abs. 3 BGB ist das Hotel verpflichtet, Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und andere Wert­sa­chen zur Aufbewahrung zu übernehmen, es sei denn, dass sie im Hinblick auf die Größe oder den Rang des Hotels von übermäßigem Wert oder Umfang oder dass sie gefährlich sind. Das Hotel kann verlangen, dass sie in einem verschlossenen oder versiegelten Behältnis über­ge­ben werden.

 

4.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum hundertfachen des Vertragspreises, mindestens jedoch bis zu einem Betrag von 600,00 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,00 Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 Euro. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten, die im Hotelsafe auf­be­wahrt werden, sind bis zu einem Höchstwert von 25.600,00 Euro versichert. Das Hotel emp­fiehlt, von der Aufbewahrungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche er­lö­schen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von dem Verlust, der Zerstörung oder der Be­schä­di­gung unverzüglich dem Hotel Anzeige erstattet. Dies gilt nicht, wenn die Sachen vom Hotel zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Be­schä­di­gung vom Hotel oder seinen Leuten verschuldet ist (§ 703 BGB).

 

5.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Ent­gelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es be­steht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ho­tel­grunds­tück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht grob fahrlässig oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Er­fül­lungs­ge­hil­fen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. In diesem Fall muss der Scha­den spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht wer­den.

 

VIII. Besondere Bedingungen für Veranstaltungen

 

1. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 

a) Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens 5 Werktage vor Ver­ans­tal­tungs­be­ginn der Bankettabteilung des Hotels mitgeteilt werden; jede Änderung bedarf der vor­he­ri­gen Zustimmung des Hotels. 

b) Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 % wird vom Hotel bei der Abrechnung an­er­kannt. Bei da­rü­ber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teil­neh­mer­zahl abzüglich 5 % des Abrechnungswertes zugrunde gelegt. 

c) Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 

d) Bei einem vom Kunden gewünschten Abweichen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Ho­tel berechtigt, die vereinbarten Preise neu fest­zu­set­zen, sowie die bestätigten Räume zu tau­schen. 

e) Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

 

2. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

a) Hat das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters.

Der Veranstalter haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

b) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Benutzung des hotel­eigenen Stromnetzes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat.

c) Störungen an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

3. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

a) Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, soweit das Hotel dies nicht zu vertreten hat.

b) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind Aufstellung und Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Hotel schriftlich abzustimmen.

c) Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete erheben. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

 

4. Haftung des Veranstalters für Schäden

Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst schuldhaft verursacht werden.  

 

IX. Schlussbestimmungen

 

1. 

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Ge­schäfts­be­din­gun­gen haben schriftlich zu erfolgen; dies gilt auch für die Änderung dieser Schrift­form­klau­sel.

 

2.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

 

3.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sowohl für das Vertragsverhältnis, als auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

 

4.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen un­wirk­sam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Be­stim­mun­gen nicht berührt.

 

Stand: 23.02.2010

 

COLUMBIA (Deutschland) GmbH

COLUMBIA Hotels & Resorts

Kaiserallee 2

D-23570 Lübeck-Travemünde

Fon +49 (4502) 8864-200

Fax +49 (4502) 8864-222

E-Mail: info@columbia-hotels.de

Company: COLUMBIA (Deutschland) GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Sommerhage, Große Elbstraße 275, D-22767 Hamburg

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 43757

UST-ID: DE 118520359



 

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